Hinweise und Beschwerden
Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestelle
Wir informieren Sie über eine wichtige Neuerung, die bei uns im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingeführt wurde. Sie können bei einer internen Meldestelle vertraulich, Hinweise über bestimmte im Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2 HinSchG) benannte Verstöße melden.